Motocross | Training
Unsere Moto-Cross-Strecke ist eine der wenigen, auf der man an allen Tagen (außer sonn-
und feiertags) trainieren kann. Spitzenfahrer aus ganz Europa (u.a. mehrere Weltmeister)
sind bereits in Leutershausen gefahren. Infos zu Trainingszeiten und den Preisen gibt's auf
dieser Seite!
Trainingszeiten (für MCA-Mitglieder)
Montag-Freitag:
10.00 bis 20.00 Uhr
Samstag:
10.00 bis 19.00 Uhr
Sonn- und Feiertage:
Strecke geschlossen
ACHTUNG:
Bei aufgeweichter Strecke gilt Fahrverbot !!
Im Zweifel Kontakt unter Tel. 0170-7838897 oder 0170-5447525
Offene Trainingstage (auch für Nicht-Mitglieder):
Unsere Strecke ist jeweils am 2. und 4. Samstag des Monats
auch für Nicht-Vereinsmitglieder geöffnet.
Ausnahmen (z.B. bei Sperrungen wegen Veranstaltungen) sind möglich und hier vermerkt.
Offene Trainings-Termine und NBS-Termine
Bitte beachten, es gelten folgende Regeln:
1.
Voraussetzung zur Benutzung des Trainingsgeländes ist eine Mitgliedschaft im MC
Ansbach.
2.
Seit 2008 wird ein Aufnahmebeitrag von € 40,-- erhoben, als Entschädigung erhält
das neue Mitglied Werbegeschenke des MCA (z.B. Mütze, T-Shirt …), welche bitte
eigenständig anzufordern sind.
3.
Der Jahres-Mitgliedsbeitrag in Höhe von € 20,-- bleibt unverändert.
4.
Es wird ein Spartenbetrag (Gebühr für Trainingsberechtigung, Bahnbenutzung) in
Höhe von € 118,50 erhoben.
5.
Es sind 2 Tage Arbeitseinsatz zu leisten, je Halbjahr werden ein Termin und ein
Ersatztermin dafür festgelegt und bekannt gegeben. Davon ist jeweils 1 Tag
Arbeitseinsatz zu leisten (Bewertung: 1 Tag entspricht 8 Stunden und € 40,--).
Zusätzlich ist mindestens 1 Tag Arbeitseinsatz am Rennwochenende oder beim
Rennaufbau oder –Abbau zu leisten. Nur bei Verhinderung darf eine volljährige
Ersatzperson benannt werden. Bei Nichtableistung des Arbeitseinsatzes zum
Rennwochenende werden am Jahresende € 70,-- vom Konto des Mitglieds
eingezogen.
6.
Bei Verhinderung darf eine Ersatzperson benannt werden.
7.
Je nicht geleistetem Arbeitseinsatz werden am Jahresende € 40,-- vom Konto des
Mitglieds eingezogen (Ausnahme: Arbeitseinsatz Rennwochenende siehe Punkt 5)
8.
Der Arbeitseinsatz bei kommerziellen Veranstaltungen wird mit € 20,-- je Tag
vergütet.
9.
Es ist dem MC Ansbach eine Kontovollmacht für die Abbuchung des Spartenbeitrags /
Gebühr für nicht geleistete Arbeitseinsätze zu erteilen.
10.
Der Trainingsbetrieb steht nur noch MCA-Mitgliedern offen, wobei an festgelegten
Tagen (diese werden demnächst hier veröffentlicht) das Trainingsgelände auch
Nicht-Mitgliedern zur Verfügung steht.
11.
Vorraussetzung hierfür ist aus versicherungsrechtlichen Gründen die Anwesenheit
eines weisungsbefugten MCA-Mitglieds.
12.
Die Tages-Trainingsgebühren für Nicht-Mitglieder betragen:
ab 50ccm: 10 € / ab 65ccm: 15 € / ab 125ccm: 20 €
Es gibt keine z.B. witterungsbedingten Verlegungen der festgelegten offenen
Trainingstage.
13.
Jeder Fahrer hat bei Eintritt in den MC Ansbach einen Haftungsverzicht zu
unterzeichnen.
14.
Schwarzfahren und Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht, die Höhe der
dafür fälligen Bearbeitungsgebühr beträgt 100,-- €.
15.
Im Fahrerlager darf nur Schritttempo gefahren werden, das Fahren auf Wiesen und
Wegen ist verboten und führt zum sofortigen Ausschluss. Die Geräuschemission darf
94 dB(A) nicht überschreiten. Das Fahren auf der Strecke erfolgt auf eigene Gefahr.
Abweichende Regelungen für Jugendgruppe (Alter bis 18 Jahre):
•
Bis auf weiteres kein Spartenbeitrag
•
Beitragsfreiheit bis 14 Jahre
•
Ein Elternteil muss Mitglied im MCA sein
•
Eltern haften für ihre Kinder
Aufnahmeantrag und Haftungsverzicht
Vorgehensweise:
Aufnahmeantrag und den Haftungsverzicht bitte direkt am PC ausfüllen, erst danach
ausdrucken und unterschrieben per Post senden an unseren Schatzmeister:
Robert Keitel
Oettinger Str. 16
91595 Burgoberbach
Die Trainingsausweise werden dann nach Eingang der nötigen Unterlagen per Post
versendet.
Bis der Jahresberechtigungsausweis ausgestellt und versendet werden kann, vergehen
selbstverständlich ein paar Tage. Zur Überbrückung erhält der Fahrer einen vorläufigen
Jahresausweis mit entsprechendem Vermerk, den er zur Vorlage mitführen muss. Sobald
der Fahrer den neuen Originalberechtigungsausweis hat, muss er diesen immer mitführen,
wenn er das MCA-Übungsgelände benutzt.
© Motorsportclub Ansbach u.Umg. e.V. im ADAC, BLSV u. BMV | Letzte Änderung: 15.05.2012 | Impressum | Kontakt