Motocross | Training Unsere Moto-Cross-Strecke ist eine der wenigen, auf der man an allen Tagen (außer sonn- und feiertags) trainieren kann. Spitzenfahrer aus ganz Europa (u.a. mehrere Weltmeister) sind bereits in Leutershausen gefahren. Infos zu Trainingszeiten und den Preisen gibt's auf dieser Seite! Trainingszeiten (für MCA-Mitglieder) Montag-Freitag: 10.00 bis 20.00 Uhr Samstag: 10.00 bis 19.00 Uhr Sonn- und Feiertage: Strecke geschlossen     ACHTUNG: Bei aufgeweichter Strecke gilt Fahrverbot !! Im Zweifel Kontakt unter Tel. 0171-3306600 oder 0175-9634115 Offene Trainingstage (auch für Nicht-Mitglieder): Unsere Strecke ist jeweils am 2. und 4. Samstag des Monats auch für Nicht-Vereinsmitglieder geöffnet. Ausnahmen (z.B. bei Sperrungen wegen Veranstaltungen) sind möglich und hier vermerkt. Offene Trainings-Termine und NBS-Termine Bitte beachten, es gelten folgende Regeln: 1.  Voraussetzung zur Benutzung des Trainingsgeländes ist eine Mitgliedschaft im MC  Ansbach. 2.  Seit 2008 wird ein Aufnahmebeitrag von € 40,-- erhoben, als Entschädigung erhält das  neue Mitglied Werbegeschenke des MCA (z.B. Mütze, T-Shirt …), welche bitte  eigenständig anzufordern sind.  3.  Der Jahres-Mitgliedsbeitrag in Höhe von € 20,-- bleibt unverändert.  4.  Es wird ein Spartenbetrag (Gebühr für Trainingsberechtigung, Bahnbenutzung) in Höhe  von € 118,50 erhoben.  5.  Es sind 2 Tage Arbeitseinsatz zu leisten, je 3 Auswahltermine im Frühjahr und Herbst  werden dafür festgelegt und bekannt gegeben. Davon ist jeweils 1 Tag Arbeitseinsatz zu  leisten (Bewertung: 1 Tag entspricht 8 Stunden und € 40,--). Zusätzlich ist mindestens 1  Tag Arbeitseinsatz am Rennwochenende oder beim Rennaufbau oder –Abbau zu leisten.  Nur bei Verhinderung darf eine volljährige Ersatzperson benannt werden.  Bei  Nichtableistung des Arbeitseinsatzes zum Rennwochenende werden am Jahresende €  70,-- vom Konto des Mitglieds eingezogen.  6.  Bei Verhinderung darf eine Ersatzperson benannt werden. 7.  Je nicht geleistetem Arbeitseinsatz werden am Jahresende € 40,-- vom Konto des  Mitglieds eingezogen (Ausnahme: Arbeitseinsatz Rennwochenende siehe Punkt 5) 8.  Der Arbeitseinsatz bei kommerziellen Veranstaltungen wird mit € 20,-- je Tag vergütet.  9.  Es ist dem MC Ansbach eine Kontovollmacht für die Abbuchung des Spartenbeitrags /  Gebühr für nicht geleistete Arbeitseinsätze zu erteilen. 10.  Der Trainingsbetrieb steht nur noch MCA-Mitgliedern offen, wobei an festgelegten Tagen (diese werden demnächst hier veröffentlicht) das Trainingsgelände auch Nicht-  Mitgliedern zur Verfügung steht. 11.  Vorraussetzung hierfür ist aus versicherungsrechtlichen Gründen die Anwesenheit eines  weisungsbefugten MCA-Mitglieds.  12. Die Tages-Trainingsgebühren für Nicht-Mitglieder betragen: ab 50ccm: 10 € / ab 65ccm: 15 € / ab 125ccm: 20 € Es gibt keine z.B. witterungsbedingten Verlegungen der festgelegten offenen Trainingstage. 13.  Jeder Fahrer hat bei Eintritt in den MC Ansbach einen Haftungsverzicht zu  unterzeichnen. 14.  Schwarzfahren und Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht, die Höhe der  dafür fälligen Bearbeitungsgebühr beträgt 100,-- €.  15.  Im Fahrerlager darf nur Schritttempo gefahren werden, das Fahren auf Wiesen und  Wegen ist verboten und führt zum sofortigen Ausschluss. Die Geräuschemission darf 94  dB(A) nicht überschreiten. Das Fahren auf der Strecke erfolgt auf eigene Gefahr. Abweichende Regelungen für Jugendgruppe (Alter bis 18 Jahre): Bis auf weiteres kein Spartenbeitrag Beitragsfreiheit bis 14 Jahre Ein Elternteil muss Mitglied im MCA sein Eltern haften für ihre Kinder Aufnahmeantrag und Haftungsverzicht Vorgehensweise: Aufnahmeantrag und den Haftungsverzicht bitte direkt am PC ausfüllen, erst danach ausdrucken und unterschrieben per Post senden an unseren Schatzmeister: Robert Keitel Oettinger Str. 16 91595 Burgoberbach Die Trainingsausweise werden dann nach Eingang der nötigen Unterlagen per Post versendet. Bis der Jahresberechtigungsausweis ausgestellt und versendet werden kann, vergehen selbstverständlich ein paar Tage. Zur Überbrückung erhält der Fahrer einen vorläufigen Jahresausweis mit entsprechendem Vermerk, den er zur Vorlage mitführen muss. Sobald der Fahrer den neuen Originalberechtigungsausweis hat, muss er diesen immer mitführen, wenn er das MCA-Übungsgelände benutzt. © Motorsportclub Ansbach u.Umg. e.V. im ADAC, BLSV u. BMV | Letzte Änderung: 04.02.12 | Impressum | Kontakt